Allgemeine Geschäftsbedingungen Busvermietung mit Fahrer

 

 

Artikel 1 - Zweck und Anwendungsbereich

Dieser Vertrag gilt für den öffentlichen nicht-städtischen Straßenpersonenverkehr im Inland für alle kollektiven Gelegenheitsverkehrsdienste, die von einem Verkehrsunternehmer mit einem oder mehreren Bussen durchgeführt werden. Die Bedingungen, unter denen diese Dienste durchgeführt werden, insbesondere die geltenden Preise, müssen eine angemessene Vergütung des Beförderers gewährleisten, die die Deckung der tatsächlichen Kosten des Dienstes ermöglicht, der unter normalen Organisations-, Sicherheits- und Qualitätsbedingungen, unter Einhaltung der Vorschriften und gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 82-1153 vom 30. Dezember 1982, insbesondere der Artikel 6 bis 9, sowie der für seine Anwendung erlassenen Texte durchgeführt wird. So dürfen die Transportvorgänge in keinem Fall unter Bedingungen durchgeführt werden, die mit den Vorschriften über Arbeitsbedingungen und Sicherheit unvereinbar sind. Dieser Vertrag regelt die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Beförderer. Er gilt von Rechts wegen, ganz oder teilweise, sofern die Parteien keine gegenteiligen oder abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen haben.

 

 

Artikel 2 - Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieses Vertrags bezeichnet der Ausdruck : "Auftraggeber" die Partei, die den Beförderungsvertrag mit dem Beförderer abschließt. Der Auftraggeber kann der Empfänger der Beförderung oder der Vermittler sein, der die Beförderung für den Empfänger organisiert; "Beförderer" das Unternehmen, das in der Ausschreibung ausgewählt wurde und bei dem Sie sich verpflichten werden, das ordnungsgemäß im Register der Unternehmen für den öffentlichen Straßenpersonenverkehr eingetragen ist und das sich gemäß dem Vertrag verpflichtet, unter den in Artikel 1 genannten Bedingungen gegen Entgelt eine Gruppe von Personen und ihr Gepäck von einem bestimmten Ort zu einem anderen bestimmten Ort zu befördern; "Beförderer" das Unternehmen, das in der Ausschreibung ausgewählt wurde und bei dem Sie sich verpflichten werden, das ordnungsgemäß im Register der Unternehmen für den öffentlichen Straßenpersonenverkehr eingetragen ist und das sich gemäß dem Vertrag verpflichtet, unter den in Artikel 1 genannten Bedingungen gegen Entgelt eine Gruppe von Personen und ihr Gepäck von einem bestimmten Ort zu einem anderen bestimmten Ort zu befördern; "Fahrer" die Person, die den Bus lenkt oder sich im Rahmen des Dienstes an Bord des Busses befindet, um ihren Kollegen abzulösen; "Besatzungsmitglied" die Person, die den Fahrer unterstützt oder die Aufgaben eines Hostessen, Stewards oder Reiseleiters wahrnimmt; "Fahrgäste" die Personen, die an Bord des Busses Platz nehmen, mit Ausnahme des Fahrers; "Dienst" der kollektive Gelegenheitsverkehr, bei dem ein Bus ausschließlich einer Gruppe oder mehreren Gruppen von mindestens zehn Personen zur Verfügung gestellt wird. Diese Gruppen werden vor der Übernahme gebildet; "öffentlicher Verkehr von Kindern" die Beförderung, die hauptsächlich für Personen unter achtzehn Jahren organisiert wird; "Erstaufnahme" der Zeitpunkt, an dem der erste Fahrgast beginnt, in den Bus einzusteigen; "Endabgabe" der Zeitpunkt, an dem der letzte Fahrgast den Bus vollständig verlässt; "Bereitstellungsdauer" die Zeit zwischen dem Zeitpunkt, an dem der Bus dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird, und dem Zeitpunkt, an dem der Beförderer die freie Nutzung des Busses wiedererlangt.

 

 

Die Dauer der Bereitstellung umfasst die Zeit für das Aufnehmen und Absetzen der Fahrgäste und ihres Gepäcks, die je nach Art des Verkehrsdienstes variiert; "Zwischenhaltepunkte" sind andere Orte als der Ort der ersten Aufnahme und des letzten Ausstiegs, an denen der Bus auf Verlangen des Auftraggebers bei Vertragsabschluss halten muss; "Fahrpläne" sind die Fahrpläne, die entsprechend den normalen Verkehrsbedingungen und dem Ablauf der Beförderung festgelegt werden und die die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen und der Sozialvorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer gewährleisten; "Reiseweg" der Reiseweg, der der Initiative des Beförderers überlassen wird, außer wenn der Auftraggeber ausdrücklich besondere Anforderungen stellt, die er dem Beförderer vor Beginn der Dienstleistung mitteilen muss; "Gepäck" die identifizierten Güter, die an Bord des Busses oder seines Anhängers befördert werden und den Fahrgästen gehören; "aufgegebenes Gepäck" das Gepäck, das im Frachtraum oder im Anhänger des Busses befördert wird; "Handgepäck" das Gepäck, das der Fahrgast bei sich behält.

 

 

Artikel 3 - Informationen und Dokumente, die dem Beförderer zur Verfügung gestellt werden müssen

Bevor der Bus oder die Busse der gebildeten Gruppe zur Verfügung gestellt werden, teilt der Auftraggeber dem Beförderer schriftlich oder auf eine andere Weise, die eine Speicherung ermöglicht, die nachstehend definierten Angaben mit. Daten, Zeiten und Strecken: Datum, Uhrzeit und Ort des Beginns und des Endes der Bereitstellung des Busses; Datum, Uhrzeit und Ort der ersten Abholung der Fahrgäste sowie Datum, Uhrzeit und Ort der letzten Absetzung; Datum, Uhrzeit und Ort der Zwischenhalte; gegebenenfalls die vorgeschriebene Strecke. Zusammensetzung der zu befördernden Gruppe: Die Höchstzahl der Personen, aus denen die Gruppe besteht; die Höchstzahl der Personen mit eingeschränkter Mobilität, einschließlich der Zahl der Rollstuhlfahrer; die Höchstzahl der Personen unter 18 Jahren im Falle der Beförderung von Kindern im öffentlichen Personenverkehr und die Zahl der Begleitpersonen. Namensliste der Fahrgäste: Per Ministerialerlass ist seit dem 3. Juli 2009 eine Namensliste (Name, Vorname) der im Fahrzeug des öffentlichen Verkehrs befindlichen Fahrgäste für Transporte vorgeschrieben, die außerhalb des Gebiets durchgeführt werden, das aus dem Departement, in dem die Gruppe aufgenommen wird, und den angrenzenden Departements besteht.

 

 

Bei der Beförderung von Kindern muss die Liste außerdem die telefonischen Kontaktdaten einer Person enthalten, die für jedes beförderte Kind zu kontaktieren ist. Die Erstellung dieser Liste liegt in der Verantwortung des Kunden, der sie dem Fahrer bei der Abfahrt übergeben muss. Art des Gepäcks: das ungefähre Gesamtgewicht und -volumen; etwaige Kostbarkeit und Zerbrechlichkeit; etwaige sonstige Besonderheiten. Kommunikationsmittel: Telefonische Kontaktdaten, die es dem Beförderer ermöglichen, den Auftraggeber jederzeit (24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche) zu erreichen.

 

 

Artikel 4 - Merkmale des Reisebusses

Jeder Reisebus, der dem Auftraggeber vom Beförderer zur Verfügung gestellt wird, muss: in gutem Betriebszustand sein und in allen Punkten den vorgeschriebenen technischen Verpflichtungen entsprechen; für die zurückzulegende Entfernung, die Eigenschaften der Gruppe und die eventuellen Anforderungen des Auftraggebers geeignet sein; mit dem Gewicht und dem Volumen des vorgesehenen Gepäcks kompatibel sein. Die Fahrgäste haften für Schäden am Bus, die sie selbst verursacht haben. Jede Beschädigung des Busses, die von den Fahrgästen verursacht wurde, wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, vor Reiseantritt Schäden am Bus festzustellen und den Busfahrer darüber zu informieren. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Beschädigungen auch nach der Rückkehr des Fahrzeugs in unsere Garage bis zur nächsten Vermietung festzustellen.

 

 

Artikel 5 - Sicherheit an Bord des Reisebusses

Die Höchstzahl der Personen, die befördert werden können, darf die auf der Ausstattungsbescheinigung oder der violetten Karte eingetragene Zahl nicht überschreiten. Der Beförderer ist für die sichere Beförderung verantwortlich, auch bei jedem Ein- und Aussteigen der Fahrgäste in den Bus. Der Fahrer ergreift die für die Sicherheit erforderlichen Maßnahmen und gibt den Fahrgästen bei Bedarf Anweisungen, die diese zu befolgen haben. Haltestellen werden auf Initiative des Beförderers oder des Fahrers belassen, um den Verpflichtungen im Hinblick auf die Sicherheit und die Einhaltung der Sozialvorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer oder anderen Notwendigkeiten nachzukommen. Bei Bussen, deren Sitze mit Sicherheitsgurten ausgestattet sind, informiert der Beförderer die Fahrgäste über die Pflicht zum Anlegen dieser Ausrüstung. Sofern in der Straßenverkehrsordnung keine Ausnahmen vorgesehen sind, gilt die Anschnallpflicht für alle Fahrgäste, Erwachsene und Kinder. Handelt es sich um eine begleitete Gruppe, müssen sowohl der Beförderer als auch der Fahrer die Namen der Personen kennen, die für die Organisation oder Beaufsichtigung verantwortlich sind, wobei die Art der Verantwortung angegeben werden muss. Diese als verantwortlich benannten Personen müssen die mit dem Beförderer vereinbarten Bedingungen für die Organisation der Beförderung kennen und die Liste der Personen, die die Gruppe bilden, besitzen. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass ihnen diese Informationen vor Beginn der Beförderung mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Auftraggebers gibt der Fahrer vor der Abfahrt Informationen über die Sicherheitsmaßnahmen und -einrichtungen, die der Art der Dienstleistung und den Passagieren angemessen sind.

 

 

Wenn der Bus damit ausgestattet ist, darf der Kippsitz, der sogenannte Beifahrersitz, nur von einem Fahrer oder einem Mitglied des Fahrpersonals genutzt werden. Sofern keine gesetzlichen Ausnahmen bestehen, ist die Beförderung von gefährlichen Gütern in Reisebussen verboten. Wenn eine Ausnahme gilt, informiert der Auftraggeber den Beförderer. Speziell in Bezug auf die Beförderung von Kindern in öffentlichen Verkehrsmitteln : Der Fahrer muss: sich vergewissern, dass die vorgeschriebenen Piktogramme des Zeichens für die Beförderung von Kindern vorhanden sind; beim Ein- oder Aussteigen von Kindern unbedingt das Warnsignal an der Haltestelle des Busses verwenden; bei längerem Halt des Busses die Schutzmaßnahmen in geeigneter Weise anwenden. Der Auftraggeber muss : sicherstellen, dass die als Verantwortliche benannten Personen über die notwendigen Kenntnisse in Bezug auf die Sicherheit bei der Beförderung von Kindern in öffentlichen Verkehrsmitteln verfügen; die als Verantwortliche benannten Personen auffordern, die anzuwendenden Sicherheitsvorschriften (Gefahren in der Umgebung des Reisebusses, Sitzplatzpflicht....), insbesondere die Anschnallpflicht, zu vermitteln und auf ihre Einhaltung zu achten; die als Verantwortliche benannten Personen anzuweisen, die Kinder beim Ein- und Aussteigen einzeln zu zählen; dafür zu sorgen, dass die Begleitpersonen in Verbindung mit dem Busfahrer im Bus verteilt werden, insbesondere entsprechend den Sicherheitsanforderungen.

 

 

Artikel 6 - Gepäck

Der Beförderer haftet nicht für Gepäck, das im Frachtraum untergebracht ist. Dieses Gepäck muss von seinem Besitzer etikettiert werden. Bei Verlust oder Beschädigung von im Frachtraum untergebrachtem Gepäck können der Auftraggeber oder andere Passagiere der beförderten Gruppe keine Entschädigung verlangen. Der Beförderer oder sein Angestellter behält sich das Recht vor, Gepäckstücke zurückzuweisen, deren Gewicht, Abmessungen oder Art nicht den mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen entsprechen, sowie Gepäckstücke, die seiner Meinung nach die Sicherheit der Beförderung beeinträchtigen würden. Für Handgepäck, das in der Obhut des Passagiers verbleibt, ist dieser allein verantwortlich. Vor der Durchführung der Beförderung informiert der Auftraggeber jeden Passagier über die oben genannten Bestimmungen, insbesondere über die Aufbewahrung von Handgepäck und die Entschädigungsfreiheit von aufgegebenem Gepäck. Am Ende der Beförderung sind der Auftraggeber, sein Vertreter und die Fahrgäste verpflichtet, sich zu vergewissern, dass keine Gegenstände im Bus vergessen wurden. Der Beförderer haftet nicht für die Beschädigung oder den Diebstahl von Gegenständen, die im Bus zurückgelassen wurden.

 

 

Artikel 7 - Öffentliche Wiedergabe von Musik oder Vorführung eines audiovisuellen Werks

Die öffentliche Wiedergabe von Musik, Filmen, Fernsehsendungen oder persönlichen Aufnahmen in einem Reisebus muss vorher angemeldet und von den Inhabern der Urheberrechte genehmigt werden.

 

 

In jedem Fall kann louerunbus.com nicht für die Verletzung irgendeines geistigen Eigentumsrechts verantwortlich gemacht werden, die durch den Auftraggeber oder den Transporteur begangen werden könnte.

 

 

Artikel 8 - Vergütung der Beförderung und der Neben- und Zusatzleistungen

Die Vergütung des Beförderers umfasst den Preis für die Beförderung im engeren Sinne, der insbesondere die Vergütung des Fahrers oder der Fahrer umfasst, den Preis für Neben- und Zusatzleistungen, zu denen die Kosten für die Erstellung und Verwaltung des Beförderungsvertrags sowie alle mit der Beförderung zusammenhängenden Steuern und Abgaben, deren Erhebung dem Beförderer auferlegt wird, hinzukommen. Der Beförderungspreis richtet sich auch nach der Art des eingesetzten Busses, seiner Ausstattung, eventuellen Zusatzausstattungen, der Anzahl der angebotenen Sitzplätze, dem gewünschten Volumen der Frachträume, der Beförderungsentfernung und den besonderen Verkehrseigenschaften und -bedingungen.

 

 

Alle Neben- oder Zusatzleistungen werden zum vereinbarten Preis vergütet. Dies ist insbesondere der Fall bei: Langzeitparken an einem Standort; Luft-, Eisenbahn- oder Schiffstransfer des/der Fahrer(s) bei längerer Untätigkeit; zusätzlichen See- (Fähren) oder Eisenbahntransporten (Tunnel); Jede dem Auftraggeber zuzurechnende Änderung des ursprünglichen Beförderungsvertrags gemäß Artikel 12 führt zu einer Anpassung der Vergütungsbedingungen des Beförderers. Diese Vergütung kann auch geändert werden, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis eintritt. Das ursprünglich vereinbarte Beförderungsentgelt wird bei erheblichen Änderungen der Kosten des Beförderungsunternehmens, die auf außerhalb des Unternehmens liegende Bedingungen, wie insbesondere die Kraftstoffpreise, zurückzuführen sind und die der Antragsteller mit allen Mitteln nachweist, neu festgesetzt.

 

 

Artikel 9 - Modalitäten des Vertragsabschlusses und der Zahlung

Der Vertrag gilt erst nach Erhalt des unterschriebenen Kostenvoranschlags/Vertrags und/oder der elektronischen Bestätigung auf dem Kostenvoranschlag auch "Online-Bestätigung Ihrer Buchung" genannt, als abgeschlossen. Der Restbetrag des Preises für die Beförderung, die Neben- und Zusatzleistungen ist vor Beginn der Dienstleistung fällig. Wenn der Beförderer dem Auftraggeber Zahlungsfristen einräumt, wird auf dem Bestellschein, dem Vertrag oder der Rechnung das Datum angegeben, an dem die Zahlung erfolgen muss. Jede Bestellung impliziert von Rechts wegen die Annahme der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle gegenteiligen Bedingungen, die vom Käufer in seinen eigenen Allgemeinen Einkaufsbedingungen, in seinen Bestellscheinen oder in seinem Schriftverkehr festgelegt werden könnten, können uns nicht entgegengehalten werden und gelten uns gegenüber als ungeschrieben. Die einzigen Informationen, die für die Anwendung Ihrer Bestellung gültig sind, sind diejenigen, die auf dem unterzeichneten Bestellschein angegeben sind. Alle anderen mündlichen oder schriftlichen Informationen dienen nur der Information und können uns nicht verpflichten. Jede Änderung der ursprünglichen Bestellung muss vor der Ausführung der Leistung schriftlich formuliert werden und ist somit Gegenstand eines neuen Bestellscheins. Die einzigen Informationen, die für die Ausführung Ihrer Bestellung gültig sind, sind diejenigen, die in dem unterzeichneten Bestellschein festgelegt sind. Alle anderen mündlichen oder schriftlichen Informationen dienen nur der Information und sind für uns nicht verbindlich. Jeder Zahlungsverzug führt nach einer erfolglosen Mahnung von Rechts wegen zur Zahlung von Vertragsstrafen in Höhe von mindestens dem Eineinhalbfachen des gesetzlichen Zinssatzes gemäß Artikel L. 441-6 des Handelsgesetzbuchs, unbeschadet der Wiedergutmachung aller anderen Schäden, die sich aus diesem Verzug ergeben, unter den Bedingungen des allgemeinen Rechts. Die vollständige oder teilweise Nichtzahlung einer Rechnung an einem einzigen Fälligkeitstermin führt ohne Formalität zum Verfall des Termins, was die sofortige Fälligkeit der Zahlung ohne Inverzugsetzung aller zum Zeitpunkt dieser Nichterfüllung geschuldeten Beträge, auch der Terminbeträge, zur Folge hat, und berechtigt den Beförderer, vor der Ausführung jedes weiteren Vorgangs Barzahlung zu verlangen. Bei Nichtzahlung einer Rate zum vereinbarten Termin sowie bei Nichteinhaltung einer der in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Verpflichtungen wird die Leistung von Rechts wegen und ohne jede Formalität nicht erbracht, und die geleisteten Anzahlungen bleiben uns als erster Schadenersatz erhalten.

 

 

Zahlungsbedingungen

 

 

30% Anzahlung bei Annahme des Kostenvoranschlags mehr als 30 Tage vor Abreise

100% der Leistung bei weniger als 30 Tagen vor der Abreise .

 

 

Artikel 10 - Kündigung des Beförderungsvertrags

Wenn der Auftraggeber vor der Abreise vom Vertrag zurücktritt, muss er den Beförderer per Einschreiben mit Rückschein davon in Kenntnis setzen. Dem Beförderer wird eine Pauschalentschädigung in Höhe von : 30 % des Preises für die Dienstleistung, wenn die Stornierung mehr als 30 Tage vor der Abreise erfolgt; 50 % des Preises für die Dienstleistung, wenn die Stornierung zwischen 30 und 14 Tagen vor der Abreise erfolgt; 70 % des Preises für die Dienstleistung, wenn die Stornierung zwischen 13 und 7 Tagen vor der Abreise erfolgt; 100 % des Preises für die Dienstleistung, wenn die Stornierung weniger als 7 Tage vor der Abreise erfolgt. Im Falle einer Kündigung durch den Beförderer hat der Auftraggeber Anspruch auf die sofortige Rückerstattung der gezahlten Beträge.

 

 

 

 

Artikel 11 - Erfüllung des Beförderungsvertrags

Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Beförderer die Dienstleistung an einen anderen öffentlichen Straßenpersonenbeförderer untervergeben darf. Der so beauftragte Beförderer wird für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag verantwortlich sein.

 

 

Artikel 12 - Änderung des Beförderungsvertrags während der Durchführung

Jede neue Weisung des Auftraggebers, die eine Änderung der ursprünglichen Bedingungen für die Durchführung der Beförderung während der Durchführung zum Gegenstand hat, muss dem Beförderer unverzüglich schriftlich oder durch ein anderes Verfahren, das die Speicherung ermöglicht, bestätigt werden. Der Beförderer ist nicht verpflichtet, diese neuen Anweisungen zu akzeptieren, insbesondere wenn sie geeignet sind, ihn an der Erfüllung der ursprünglich eingegangenen Beförderungsverpflichtungen zu hindern. Er muss den Auftraggeber unverzüglich schriftlich oder durch ein anderes Verfahren, das die Speicherung ermöglicht, davon in Kenntnis setzen. Jede Änderung des Vertrags kann zu einer Anpassung des vereinbarten Preises führen.

 

 

Artikel 13 - Zufällige Ereignisse und Verspätungen

Die Abfahrts- und Ankunftszeiten sowie die Reiserouten sind unverbindlich und können vom Transportunternehmen geändert werden, wenn die Umstände dies erfordern, insbesondere aus Gründen der Gesetzgebung, der Sicherheit, unvorhergesehener Ereignisse oder höherer Gewalt. Unter diesen Umständen wird dem Kunden keine Entschädigung oder Rückerstattung gewährt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Annullierung des Vertrags durch den Beförderer aufgrund höherer Gewalt, aus Gründen der Sicherheit der Reisenden oder aus anderen Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs des Beförderers liegen, erforderlich ist.

 

 

Wenn die Reise aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen oder höherer Gewalt geändert werden muss, wird dem Kunden keine Rückerstattung oder Entschädigung gewährt. Bei Bestellungen, die zu einem zwischen dem Beförderer und dem Auftraggeber vereinbarten Preis mehr als einen Monat vor der Abreise unterzeichnet werden, kann der Beförderer in Ausnahmefällen seinen Preis bis zu einem Monat vor Beginn der Leistung aufgrund wirtschaftlicher Ereignisse, die die Selbstkosten der Leistung verändern (z. B. Erhöhung der Treibstoffpreise), ändern. In diesem Fall unterbreitet der Spediteur dem Auftraggeber ein anderes Angebot, das dieser annehmen oder ablehnen kann. Im Falle einer Ablehnung wird der Auftrag annulliert und der Spediteur erstattet dem Auftraggeber unverzüglich die bereits gezahlten Beträge. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf eine weitere Entschädigung aufgrund dieser Stornierung.

 

 

Der Beförderer kann nicht für Verspätungen haftbar gemacht werden, die auf Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb seiner Kontrolle liegen (z. B. mechanische Pannen, Staus, Unfälle, Streiks, Wetterbedingungen, Umleitungen, Verschulden eines oder mehrerer Passagiere, Verschulden Dritter, alle zufälligen Ereignisse oder Fälle höherer Gewalt) oder die durch die Notwendigkeit bedingt sind, die Sicherheit der beförderten Personen zu gewährleisten. Unter diesen Umständen wird dem Kunden keine Entschädigung oder Rückerstattung gewährt. Bei Verspätungen an Flughäfen, Bahnhöfen oder anderen Treffpunkten werden die Kosten für Hotels, Restaurants, Züge, Taxis oder andere Folgekosten nicht von unserem Unternehmen übernommen. Wenn der Kunde aus irgendeinem Grund von sich aus beschließt, andere als die in seinem Angebot vorgeschlagenen Transportmittel zu benutzen, hat er keinen Anspruch auf Entschädigung.

 

 

In jedem Fall kann louerunbus.com in seiner Eigenschaft als Vermittler in keinem Fall für zufällige Ereignisse oder Verzögerungen, die den Spediteur oder den Auftraggeber betreffen, haftbar gemacht werden.

 

 

 

 

Artikel 14 - Formalitäten

Bei Reisen ins Ausland wird jeder Teilnehmer aufgefordert, sich über die geltenden Polizei- und Zollgesetze zu informieren und diese einzuhalten. Der Beförderer kann für Verstöße gegen diese Vorschriften nicht haftbar gemacht werden.

 

 

Artikel 15 - Verantwortlichkeit

Als Vermittler kann louerunbus.com unter keinen Umständen für direkte oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden, die ein Passagier während der Beförderung erleidet.

Die Beförderer sind verpflichtet, alle Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, die für die ordnungsgemäße Abwicklung des Beförderungsvertrags erforderlich sind.

 

 

Ebenso kann louerunbus.com nicht für die versprochene Qualität eines Beförderungsvertrages garantieren und die Passagiere nicht entschädigen, wenn sich die Beförderung als enttäuschend erweist.

 

 

Darüber hinaus kann louerunbus.com nicht für eventuelle Funktionsstörungen verantwortlich gemacht werden, die seine Webseite betreffen könnten, unternimmt jedoch alle Anstrengungen, um einen kontinuierlichen und sicheren Zugang zu gewährleisten, abgesehen von Wartungsarbeiten, die notwendig sein könnten, um die Zuverlässigkeit der genannten Webseite zu gewährleisten. 

Artikel 16 - Widerrufsrecht des Auftraggebers als Verbraucher

 

Gemäß Artikel L.221-28 des Verbraucherschutzgesetzes wird der Auftraggeber, der ein Verbraucher ist, ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er kein Widerrufsrecht in Bezug auf die Ausführung von Leistungen hat, die von louerunbus.com vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig ausgeführt wurden und deren Ausführung nach der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Verbrauchers und dem ausdrücklichen Verzicht auf sein Widerrufsrecht begonnen hat.

 

 

Durch die Zustimmung zu diesem Vertrag erkennt der Auftraggeber, der ein Verbraucher ist, ausdrücklich an, dass die Leistungen tatsächlich vor Ablauf der Widerrufsfrist auf seinen Wunsch hin begonnen haben. Er verzichtet auch ausdrücklich darauf, von irgendeinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.

 

 

Artikel 17 - Datenschutz und Sicherheit - Cookies

 

Louerunbus.com setzt alle Mittel ein, um die Vertraulichkeit und Sicherheit der über das Internet übertragenen Daten zu gewährleisten. Zu diesem Zweck verwendet die Website insbesondere ein sicheres Zahlungsmodul vom Typ "SSL" (Secure Socket Layer) sowie eine sichere Zahlungsschnittstelle.

 

 

Wenn der Auftraggeber oder der Spediteur die Website besucht, können die Navigationsinformationen in einer sogenannten "Cookie"-Datei gespeichert werden. Ein Cookie ist eine kleine Computerdatei mit Trackingfunktion. Sie ermöglicht es, das Verhalten der Nutzer beim Besuch einer Website zu analysieren, die Navigation zu optimieren, insbesondere über die Bestimmung des verwendeten Browsers, und den Nutzer bei seiner Anmeldung zu identifizieren, insbesondere um Kenntnis von den bereits auf der Website besuchten Seiten zu erhalten.

 

 

Für jede Verwendung von Cookies auf der Website ist eine vorherige und ausdrückliche Genehmigung des Auftraggebers oder des Spediteurs erforderlich, die 13 Monate gültig ist und jederzeit von diesem geändert werden kann. Der Auftraggeber und der Spediteur werden darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Cookies zur Erhebung statistischer Daten führt, aber nicht zur Erhebung personenbezogener Daten.

 

 

Artikel 18 - Schutz persönlicher Daten

 

Gemäß der Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr führt louersunbus.com eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch, die dem Zweck der Leistungserbringung dient.

 

 

Louersunbus.com verpflichtet sich, nur angemessene, relevante und auf das für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, notwendige Maß beschränkte personenbezogene Daten zu sammeln. Es werden keine als sensibel geltenden personenbezogenen Daten wie rassische oder ethnische Herkunft, politische, philosophische oder religiöse Meinungen vom Auftraggeber oder vom Transportunternehmen angefordert oder gesammelt.

 

 

Der Auftraggeber und der Spediteur. werden darüber informiert, dass die in den Formularen als obligatorisch gekennzeichneten und erhobenen personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Zwecks dieser AGB unbedingt erforderlich sind.

Louersunbus.com muss daher persönliche Daten über den Auftraggeber und den Spediteur sammeln. Letztere werden über Folgendes informiert:

 

 

Der Verantwortliche für die Datenverarbeitung ist SAS DTRAVEL

231 rue Saint honoré 75001 Paris 

 

 

Zweck der Datenverarbeitung ist die Ausführung der Bestellung sowie die Führung von Statistiken und die Durchführung von von kommerziellen Angeboten per E-Mail ;

 

 

 

Die Empfänger personenbezogener Daten sind der der für die Verarbeitung Verantwortliche, seine für das Marketing zuständigen Abteilungen, die die für die IT-Sicherheit zuständigen Abteilungen, die für die die mit der Bestellung beauftragten Personen, eventuelle Unterauftragnehmer sowie jede Behörde, die rechtlich befugt ist, auf die Daten zuzugreifen ;

 

 

 

Der Auftraggeber und der Spediteur werden darüber informiert, dass keine eine Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb der Europäischen Union stattfindet. nicht vorgesehen ist ;

 

 

 

Personenbezogene Daten werden nur für einen Zeitraum von drei Jahren, mit Ausnahme von Daten, die nur nur für die Dauer der gesetzlichen Verjährungsfristen aufbewahrt werden, insbesondere Buchhaltungsunterlagen und -belege ;

 

 

 

Die betroffene Person hat das Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen Auskunft über die personenbezogenen Daten, die Berichtigung oder Löschung der Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. die Berichtigung oder Löschung dieser Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung in Bezug auf die betroffene Person, das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen, und das Recht auf Datenübertragbarkeit ;

 

 

 

Die betroffene Person hat das Recht, eine Beschwerde einzureichen. bei der Nationalen Kommission für Informatik und Freiheitsrechte ;

 

 

 

Die bei der Bestellung angeforderten Informationen sind notwendig, um zur Erstellung von Rechnungen und Transportverträgen erforderlich, ohne die andernfalls kann die Bestellung nicht bestätigt werden. Es werden keine Entscheidungen automatisierten Daten oder Profiling werden durch den Bestellvorgang nicht durchgeführt. Bestellprozesses durchgeführt.

 

 

 

Es obliegt dem Auftraggeber und dem Spediteur, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um ihre eigenen Daten und/oder Software vor einer Kontamination durch mögliche Viren, die im Internet zirkulieren, zu schützen.

 

 

Louerunbus.com kann ebenfalls nicht für direkte oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden, einschließlich jeglicher Verluste oder Schäden, die aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit des Zugriffs auf die Seite, aus der Folge einer fehlerhaften Nutzung durch den Auftraggeber und den Transporteur entstehen können.

 

 

Allerdings verpflichtet sich louerunbus.com, technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit, Integrität und Vertraulichkeit aller personenbezogenen Daten zu gewährleisten, um zu verhindern, dass diese verzerrt, beschädigt oder von unbefugten Dritten eingesehen werden können.

 

 

Der Auftraggeber und der Beförderer werden darauf hingewiesen, dass keine Sicherheitsmaßnahme unfehlbar ist und louerunbus.com keine absolute Sicherheit der gesammelten personenbezogenen Daten garantieren kann.

 

 

Artikel 19 - Anwendbares Recht und zuständige Gerichtsbarkeit

 

Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich dem französischen Recht.

Im Falle einer Streitigkeit zwischen louerunbus.com und einem Auftraggeber, der ein Verbraucher ist, unterliegt jede Streitigkeit oder Anfechtung, zu der die vorliegenden AGB oder ein Auftrag Anlass geben könnten, sowohl hinsichtlich ihrer Annahme, Gültigkeit, Auslegung, Ausführung oder Beendigung, der ausschließlichen Zuständigkeit der im Verbrauchergesetzbuch bezeichneten Gerichte.

 

 

Im Falle einer Streitigkeit zwischen louerunbus.com und einem Auftraggeber oder einem Transporteur, der die Eigenschaft eines Gewerbetreibenden hat, unterliegt jede Streitigkeit oder Anfechtung, zu der die vorliegenden AGB oder eine Bestellung Anlass geben könnten, sowohl hinsichtlich ihrer Annahme, Gültigkeit, Auslegung, Ausführung oder Beendigung, der ausschließlichen Zuständigkeit des Handelsgerichts von Paris , und zwar auch im Falle eines Garantieanspruchs, einer Vielzahl von Beklagten oder der Einleitung eines Verfahrens mit einstweiliger Verfügung oder auf Antrag.

 

 

Darüber hinaus wird der Auftraggeber, der Verbraucher ist, gemäß Artikel 14.1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über den elektronischen Link zur Plattform zur Online-Streitbeilegung (https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=FR).