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Einhaltung der Gesetzgebung

Einhaltung der französischen Gesetzgebung durch Louerunbus.com

Mieten Sie einen Bus mit Fahrer in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung.

Elemente, die Sie bei Ihrem Busmietprojekt mit Fahrer berücksichtigen sollten.



AMPLITUDE:

Die Länge des Arbeitstages eines Busfahrers ist die Zeitspanne zwischen zwei aufeinanderfolgenden täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer wöchentlichen Ruhezeit und der unmittelbar folgenden oder vorhergehenden täglichen Ruhezeit. Für Fahrer beträgt die maximale Dauer 12 Stunden. Eine Verlängerung bis 14 Uhr ist möglich. für gelegentliche Gottesdienste. Bei einer Besatzung bestehend aus mehreren Busfahrern beträgt die maximale Dauer der Amplitude 18 Stunden. Vor und nach der Bereitstellung des Reisebusses fallen weitere Aufgaben in den Rahmen des Arbeitstages (Dienstbeginn, Dienstende, Wartung etc.). Der Fahrer beginnt also seinen Arbeitstag, bevor er den Kunden abholt, und beendet ihn, nachdem er ihn bei der Rückkehr wieder abgesetzt hat.

ARBEITSDAUER:

Die tatsächliche tägliche Arbeitszeit darf 10 Stunden nicht überschreiten: Sie kann für Busfahrer einmal pro Woche und ein zweites Mal pro Woche auf 12 Stunden erhöht werden, bis zu 6 Mal innerhalb von 12 Wochen, sofern die wöchentliche Arbeitszeit auf mindestens 5 Tage verteilt wurde. In jedem Fall muss der Busfahrer die maximale Fahrzeit einhalten. Die wöchentliche Dauer darf 48 Stunden in einer isolierten Woche und 44 Stunden pro Woche im Durchschnitt über 12 Wochen nicht überschreiten.

MAXIMALE FAHRZEIT:

Die durch Gemeinschaftsvorschriften festgelegte maximale tägliche Lenkzeit (zwischen zwei täglichen oder täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten), die sich aus der Addition aller Lenkzeiten unter Ausschluss jeglicher anderer Tätigkeit ergibt, ist auf 9 Stunden begrenzt, eine Dauer, die zweimal pro Kalenderwoche auf 10 Stunden erhöht werden kann. Die Fahrzeit darf ohne Unterbrechung maximal 4,5 Stunden betragen. Bei Nachtarbeit (zwischen 21:00 und 6:00 Uhr oder einem anderen durch Betriebsvereinbarung festgelegten Zeitraum von 9 aufeinanderfolgenden Stunden zwischen 21:00 und 7:00 Uhr) beträgt die maximale ununterbrochene Lenkzeit 4 Stunden.

DEFINITION VON PAUSE:

Um in Ihrem Projekt Busvermietung mit Fahrer zu berücksichtigen, handelt es sich bei der Pause um jeden Zeitraum, in dem ein Fahrer nicht fahren oder andere Aufgaben ausführen darf und in dem er sich lediglich entspannen darf. ausruhen. Der Fahrer steht somit weder dem Kunden noch seinem Arbeitgeber während der Pause mehr zur Verfügung.

Pausen im Zusammenhang mit der Fahrzeit (Fahrunterbrechung):

Bei einer Busreise mit Fahrer, einem Transfer oder einer Rückfahrt mit einem Bus mit Fahrer darf derselbe Fahrer nicht länger als 4,5 Stunden fahren, ohne eine ununterbrochene Pause von mindestens 45 Minuten einzuhalten (es sei denn, er legt eine tägliche oder wöchentliche Ruhezeit ein); Diese unterbrechende Fahrpause kann durch eine Pause von mindestens 15 Minuten ersetzt werden, gefolgt von einer Pause von mindestens 30 Minuten, die spätestens am Ende der 4,5-stündigen Fahrzeit eingelegt wird, um bei Ihrem Busmietprojekt mit Fahrer berücksichtigt zu werden.

DEFINITION VON RUHE:

Ruhe wird in den europäischen Vorschriften als jeder ununterbrochene Zeitraum definiert, in dem ein Fahrer seine Zeit frei nutzen kann. Während der Ruhezeiten steht der Fahrer daher weder dem Arbeitgeber noch den Kunden zur Verfügung; er muss seinen (ihren) Weisungen nicht Folge leisten und kann seinen persönlichen Aktivitäten frei nachgehen.

TÄGLICHE RUHE:

In jedem Zeitraum von 24 Stunden, der nach dem Ende einer täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit vergeht, muss der Fahrer eine neue tägliche Ruhezeit genommen haben. Die Dauer der täglichen Ruhezeit ist auf 11 aufeinanderfolgende Stunden festgelegt und kann: – auf mindestens 9 aufeinanderfolgende Stunden verkürzt werden, innerhalb der Grenze von 3 Malen zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten; – aufgeteilt in zwei Zeiträume, von denen der erste ununterbrochene Zeitraum von mindestens 3 Stunden sein muss, gefolgt von einem zweiten ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 9 Stunden.

WÖCHENTLICHE RUHE:

Eine wöchentliche Ruhezeit beginnt spätestens am Ende von 6 24-Stunden-Zeiträumen ab (dem Ende) der vorherigen wöchentlichen Ruhezeit. Während zweier aufeinanderfolgender Kalenderwochen legt ein Fahrer mindestens Folgendes ein: – zwei normale wöchentliche Ruhezeiten von jeweils 45 Stunden – oder eine normale wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden und eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 Stunden.

EINMAL VERLASSEN:

Der Fahrer kann aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, die im Vertrag vorgesehenen Fahrunterbrechungen (Pausen) unter Beachtung der europäischen Sozialvorschriften aufzuteilen. Auch wenn die Sicherheit weitgehend beim Fahrer liegt, bleibt die Rolle des Schulleiters dennoch von wesentlicher Bedeutung, insbesondere um die Fahrgäste an Folgendes zu erinnern: – die Pflicht zum Anlegen eines Sicherheitsgurts in Reisebussen mit Fahrern, die damit ausgestattet sind (dies gilt für neue Reisebusse, die seit dem 1. Oktober 1999 zugelassen wurden), – die Notwendigkeit ausreichender Ruhe, um den Fahrer nicht abzulenken, und die Verpflichtung, während der Fahrt richtig sitzen zu bleiben. – Einhaltung des Zeitplans für die Rückkehr zum Bus nach einem Besuch (oder einem Ausflug), der für die Einhaltung der Transportzeit im Bus mit planmäßigem Fahrer und der gesetzlichen Verpflichtungen unerlässlich ist. Seit dem 01.07.2009 schreiben die Vorschriften vor, dass in Reisebussen mit Fahrern, die im Gelegenheitsverkehr das Herkunftsdepartement oder benachbarte Departements verlassen, eine Liste mit den Namen der Fahrgäste (mit Kontaktdaten einer Kontaktperson, wenn es sich um Kinder handelt) vorhanden sein muss. Diese Liste ist vom Veranstalter zu erstellen und dem im Reisebus mit Fahrer anwesenden Vertreter des Veranstalters auszuhändigen.

WARNUNG:

Alle Beteiligten, die an der Personenbeförderung mit Bussen mit Fahrer beteiligt sind, müssen die Einhaltung der europäischen Sozialvorschriften sicherstellen, wie in Artikel 10.4 der europäischen Verordnung 561/2006 hervorgehoben.

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