Artikel 1 – Zweck und Geltungsbereich
Dieser Vertrag gilt für den außerstädtischen öffentlichen Straßenverkehr von Personen, im Inlandsverkehr, für jeden Gelegenheitsdienst-Sammelverkehr, der von einem Transportunternehmen mit einem oder mehreren Bussen durchgeführt wird. Die Bedingungen, unter denen diese Leistungen erbracht werden, insbesondere die geltenden Preise, müssen eine angemessene Vergütung für den Beförderer gewährleisten, die die Deckung der tatsächlichen Kosten der erbrachten Leistung unter normalen Bedingungen der Organisation, Sicherheit, Qualität, Einhaltung der Vorschriften und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 82-1153 vom 30. Dezember 1982, insbesondere seinen Artikeln 6 bis 9, sowie den zu seiner Anwendung angenommenen Texten ermöglicht. Daher dürfen Transportvorgänge unter keinen Umständen unter Bedingungen durchgeführt werden, die mit den Vorschriften über Arbeitsbedingungen und Sicherheit unvereinbar sind. Dieser Vertrag regelt die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Beförderer. Sie gilt ganz oder teilweise automatisch, sofern keine gegenteiligen oder abweichenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien getroffen wurden.
Artikel 2 – Definitionen
Im Sinne dieses Vertrages meinen wir: „Auftraggeber“ die Partei, die den Transportvertrag mit dem Beförderer abschließt. Der Auftraggeber kann der Begünstigte des Transports oder der Vermittler sein, der für die Organisation des Transports für den Begünstigten verantwortlich ist; „Beförderer“ das Unternehmen, das in der Ausschreibung ausgewählt wurde und mit dem Sie einen Vertrag abschließen werden, das regelmäßig im Register der öffentlichen Straßenpersonenverkehrsunternehmen eingetragen ist und sich im Rahmen des Vertrags dazu verpflichtet, unter den in Artikel 1 genannten Bedingungen eine Gruppe von Personen und deren Gepäck gegen Entgelt von einem festgelegten Ort zu einem anderen festgelegten Ort zu befördern; „Fahrer“ die Person, die den Bus fährt oder sich im Rahmen der Dienstleistung an Bord des Busses befindet, um seinen Kollegen zu ersetzen; „Besatzungsmitglied“ die Person, die dafür verantwortlich ist, den Fahrer zu unterstützen oder die Funktionen einer Gastgeberin, eines Stewards oder eines Führers wahrzunehmen; „Fahrgäste“ sind die Personen, die an Bord des Reisebusses Platz nehmen, mit Ausnahme des Fahrers; „Dienstleistung“ ist die gelegentliche Sammeldienstleistung, bei der ein Reisebus ausschließlich einer Gruppe oder mehreren Gruppen von mindestens zehn Personen zur Verfügung gestellt wird. Diese Gruppen werden vor ihrer Behandlung gebildet; „öffentliche Beförderung von Kindern“: Beförderung, die hauptsächlich für Personen unter achtzehn Jahren organisiert wird; „erste Abholung“ bezeichnet den Moment, in dem der erste Passagier beginnt, in den Bus einzusteigen; „Endgültiges Aussteigen“ ist der Moment, in dem der letzte Passagier den Bus verlassen hatR ; „Dauer der Verfügbarkeit“ die Zeit, die zwischen dem Zeitpunkt, an dem der Bus dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird, und dem Zeitpunkt, an dem der Beförderer die Nutzungsfreiheit wiedererlangt, vergeht.
Die Dauer der Verfügbarkeit umfasst die Zeit der Abholung und des Absetzens von Fahrgästen und ihrem Gepäck, die je nach Art der Dienstleistung unterschiedlich sein kann; „Zwischenhaltepunkte“ sind andere Orte als der erste Abholpunkt und der letzte Ausstiegspunkt, an denen der Bus auf Wunsch des Auftraggebers bei Vertragsabschluss anhalten muss; „Fahrpläne“: die auf der Grundlage normaler Verkehrs- und Transportbedingungen festgelegten Fahrpläne, die die Einhaltung von Sicherheitsverpflichtungen und Sozialvorschriften in Bezug auf die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer gewährleisten; Die „Routenführung“ der Reiseroute bleibt der Initiative des Beförderers überlassen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche ausdrückliche Anfrage des Kunden vor, wobei es ihm überlassen bleibt, den Beförderer vor Beginn der Dienstleistung zu informieren; „Gepäck“ bezeichnet identifizierte Güter, die an Bord des Reisebusses oder seines Anhängers mitgeführt werden und den Fahrgästen gehören; „im Frachtraum untergebrachtes Gepäck“ bezeichnet Gepäck, das im Frachtraum oder Anhänger des Reisebusses befördert wird; Unter „Handgepäck“ versteht man das Gepäck, das der Passagier bei sich behält.
Artikel 3 – Informationen und Dokumente, die dem Beförderer zur Verfügung gestellt werden müssen
Bevor der/die Reisebusse der gebildeten Gruppe zur Verfügung gestellt werden, übermittelt der Auftraggeber dem Beförderer schriftlich oder auf einem anderen Weg, der das Auswendiglernen ermöglicht, die nachstehend definierten Informationen. Daten, Uhrzeiten und Reiserouten: Datum, Uhrzeit und Ort des Beginns und Endes der Bereitstellung des Reisebusses; Datum, Uhrzeit und Ort der ersten Abholung der Passagiere sowie Datum, Uhrzeit und Ort ihrer endgültigen Abgabe; Datum, Uhrzeit und Ort der Zwischenstopps; gegebenenfalls die vorgeschriebene Reiseroute. Zusammensetzung der zu transportierenden Gruppe: die maximale Anzahl der Personen, aus denen die Gruppe besteht; die maximale Anzahl von Personen mit eingeschränkter Mobilität, einschließlich der Anzahl von Personen im Rollstuhl; die maximale Anzahl von Personen unter achtzehn Jahren im Rahmen der öffentlichen Beförderung von Kindern und die Anzahl der Begleitpersonen. Namensliste der Fahrgäste: Per Ministerialerlass ist seit dem 3. Juli 2009 eine Namensliste (Name, Vorname) der im ÖPNV-Fahrzeug anwesenden Fahrgäste für Beförderungen außerhalb des von der für die Gruppe zuständigen Dienststellen und den angrenzenden Dienststellen festgelegten Umkreises verpflichtend.
Im Zusammenhang mit der Beförderung von Kindern muss die Liste auch die Telefonnummer eines Ansprechpartners für jedes beförderte Kind enthalten. Die Erstellung dieser Liste liegt in der Verantwortung des Kunden, der sie dem Fahrer bei der Abfahrt übergeben muss. Natuzum Gepäck: ungefähres Gesamtgewicht und -volumen; mögliche Kostbarkeit und Zerbrechlichkeit; andere mögliche Besonderheiten. Kommunikationsmittel: Telefonkontaktdaten, die es dem Beförderer ermöglichen, den Auftraggeber jederzeit zu kontaktieren (vierundzwanzig Stunden am Tag, sieben Tage die Woche).
Artikel 4 – Merkmale des Reisebusses
Jeder Reisebus, der dem Auftraggeber vom Beförderer zur Verfügung gestellt wird, muss: in gutem Betriebszustand sein und die technischen Vorschriften in jeder Hinsicht erfüllen; angepasst an die zurückzulegende Distanz, die Eigenschaften der Gruppe und etwaige Anforderungen des Kunden; kompatibel mit dem Gewicht und Volumen des geplanten Gepäcks. Die Fahrgäste haften für alle Schäden, die durch ihr Verhalten gegenüber dem Bus entstehen. Eventuelle Schäden, die im Inneren des Reisebusses festgestellt werden und von Fahrgästen verursacht werden, gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, festgestellte Schäden vor Reiseantritt zu vermerken und dem Busfahrer mitzuteilen. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Schäden auch nach der Rückkehr des Fahrzeugs in unsere Garage bis zur nächsten Anmietung zu vermerken.
Artikel 5 – Sicherheit an Bord des Reisebusses
Die maximale Anzahl der beförderten Personen darf die auf dem Unterkunftszertifikat oder der violetten Karte angegebene Anzahl nicht überschreiten. Der Beförderer ist für die Sicherheit des Transports verantwortlich, auch bei jedem Ein- und Aussteigen der Passagiere in den Bus. Der Fahrer trifft die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen und gibt gegebenenfalls Anweisungen an die Fahrgäste, die verpflichtet sind, diese zu respektieren. Das Anhalten bleibt der Initiative des Beförderers oder Fahrers überlassen, um Sicherheitsverpflichtungen und der Einhaltung sozialer Vorschriften in Bezug auf die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer oder andere Notwendigkeiten nachzukommen. Bei Reisebussen, deren Sitze mit Sicherheitsgurten ausgestattet sind, weist der Beförderer die Fahrgäste auf die Pflicht hin, diese Ausrüstung zu tragen. Mit Ausnahme der in der Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Ausnahmen gilt das Anlegen eines Sicherheitsgurts für alle Passagiere, Erwachsene und Kinder. Handelt es sich um eine begleitete Gruppe, müssen sowohl dem Beförderer als auch dem Fahrer die Namen der Personen mit organisatorischer oder aufsichtsrechtlicher Verantwortung bekannt sein, deren Art anzugeben ist. Diese als Verantwortliche benannten Personen müssen die mit dem Beförderer vereinbarten Transportorganisationsbedingungen kennen und über die Liste der Personen verfügen, aus denen die Gruppe besteht. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass ihm diese Informationen vor Beginn der Beförderung mitgeteilt werden. Auf Wunsch des Auftraggebers informiert der Fahrer vor der Abfahrt über die Sicherheitsmaßnahmen und -vorrichtungen, angepasst an die Art der Dienstleistung und die Fahrgäste.
Wenn der Bus einfährtausgestattet ist, ist der neigbare Sitz, genannt Förderersitz, nur einem Fahrer oder einem Besatzungsmitglied vorbehalten. Sofern keine gesetzlichen Ausnahmen vorliegen, ist die Beförderung gefährlicher Güter in Reisebussen verboten. Sofern eine Ausnahmeregelung vorliegt, informiert der Auftraggeber den Beförderer. Was insbesondere die öffentliche Beförderung von Kindern betrifft: Der Fahrer muss: sicherstellen, dass die vorgeschriebenen Piktogramme des Kinderbeförderungszeichens vorhanden sind; Beim Anhalten des Busses, wenn Kinder ein- oder aussteigen, ist es unbedingt erforderlich, das Notsignal zu verwenden; bei längerem Anhalten des Reisebusses entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen. Der Auftraggeber muss: sicherstellen, dass die als Verantwortlichen benannten Personen über die erforderlichen Kenntnisse hinsichtlich der Sicherheit bei der öffentlichen Beförderung von Kindern verfügen; Bitten Sie die als Verantwortlichen benannten Personen, die einzuhaltenden Sicherheitshinweise (Gefahr im Busbereich, Sitzpflicht usw.), insbesondere hinsichtlich der Anschnallpflicht, mitzuteilen und dafür zu sorgen, dass diese beachtet werden. Weisen Sie die verantwortlichen Personen an, die Kinder jedes Mal, wenn sie in den Bus ein- und aussteigen, einzeln zu zählen. Sorgen Sie dafür, dass die Begleitpersonen gemeinsam mit dem Fahrer im Reisebus verteilt werden, insbesondere entsprechend den Sicherheitsanforderungen.
Artikel 6 – Gepäck
Der Beförderer haftet nicht für im Frachtraum untergebrachtes Gepäck. Dieses Gepäck muss vom Eigentümer gekennzeichnet werden. Bei Verlust oder Beschädigung des im Frachtraum befindlichen Gepäcks besteht kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Auftraggebers oder anderer Passagiere der beförderten Gruppe. Der Beförderer bzw. sein Bevollmächtigter/Fahrer behält sich das Recht vor, Gepäck abzulehnen, dessen Gewicht, Abmessungen oder Beschaffenheit nicht den mit dem Auftraggeber vereinbarten Anforderungen entsprechen oder das seiner Ansicht nach die Sicherheit des Transports beeinträchtigt. Das Handgepäck, für das der Passagier das Sorgerecht behält, bleibt seine alleinige Verantwortung. Vor Durchführung der Dienstleistung informiert der Auftraggeber jeden Passagier über die oben genannten Bestimmungen, insbesondere im Hinblick auf die sichere Aufbewahrung von Handgepäck und das Fehlen einer Entschädigung für im Frachtraum untergebrachtes Gepäck. Am Ende der Beförderung sind der Auftraggeber, sein Vertreter und die Fahrgäste verpflichtet, sicherzustellen, dass kein Gegenstand im Bus vergessen wurde. Der Beförderer lehnt jede Haftung im Falle einer Beschädigung oder eines Diebstahls von dort zurückgelassenen Gegenständen ab.
Artikel 7 – Öffentliche Ausstrahlung von Musik oder Vorführung eines audiovisuellen Werks
Die öffentliche Ausstrahlung von Musik-, Film-, Fernsehwerken oder persönlichen Aufnahmen in einer Kutsche bedarf einer vorherigen Erklärung und muss von den Rechteinhabern des Autors genehmigt werden.
In tIn jedem Fall kann louerunbus.com unter keinen Umständen für die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums verantwortlich gemacht werden, die durch den Auftraggeber oder den Spediteur begangen werden könnten.
Artikel 8 – Vergütung für den Transport sowie Neben- und Ergänzungsleistungen Dienstleistungen
Die Vergütung des Beförderers umfasst den Transportpreis im eigentlichen Sinne, zu dem insbesondere die Vergütung des/der Fahrer(s) gehört, die Vergütung der Neben- und Zusatzleistungen, zu der noch die Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung und der administrativen und IT-Verwaltung des Beförderungsvertrags hinzukommen, sowie etwaige mit dem Transport verbundene Steuern und/oder alle Abgaben, deren Erhebung in der Verantwortung des Beförderers liegt. Der Beförderungspreis richtet sich außerdem nach der Art des eingesetzten Reisebusses, seiner eigenen Ausstattung, etwaiger Zusatzausstattung, der Anzahl der angebotenen Sitzplätze, dem gewünschten Laderaumvolumen, der Beförderungsentfernung, den Merkmalen und besonderen Verkehrsgegebenheiten.
Allfällige Neben- oder Zusatzleistungen werden zum vereinbarten Preis vergütet. Dies gilt insbesondere für: Langzeitparken auf einem Gelände; Flug-, Bahn- oder Seetransporte des/der Fahrer(s) im Falle einer längeren Inaktivität; ergänzender See- (Fähren) oder Schienenverkehr (Tunnel); Jede vom Auftraggeber zu vertretende Änderung des ursprünglichen Beförderungsvertrags gemäß Artikel 12 führt zu einer Neuanpassung der Vergütungsbedingungen des Beförderers. Diese Vergütung kann auch geändert werden, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis eintritt. Der ursprünglich vereinbarte Transportpreis wird im Falle erheblicher Abweichungen in den Gebühren des Transportunternehmens angepasst, die auf Bedingungen zurückzuführen sind, die außerhalb des Transportunternehmens liegen, beispielsweise auf den Treibstoffpreis, und die der Antragsteller in irgendeiner Weise begründet.
Artikel 9 – Bedingungen für den Abschluss und die Zahlung des Vertrags
Der Vertrag gilt erst nach Erhalt des unterzeichneten Angebots/Vertrags und/oder der elektronischen Bestätigung des ebenfalls genannten Angebots als abgeschlossen „Online-Bestätigung Ihrer Reservierung“. Der Restbetrag des Transportpreises, der Zusatz- und Zusatzleistungen ist vor Beginn der Leistung fällig. Wenn der Spediteur mit dem Auftraggeber Zahlungsfristen vereinbart, wird im Bestellformular, im Vertrag oder in der Rechnung das Datum angegeben, an dem die Zahlung erfolgen muss. Jede Bestellung setzt automatisch die Annahme dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen voraus. Etwaige entgegenstehende Bedingungen, die der Käufer in seinen eigenen Allgemeinen Einkaufsbedingungen, in seinen Bestellungen oder in seiner Korrespondenz festlegt, sind für uns unwirksam und gelten als ungeschrieben. Die EinzigenBei der Auftragserteilung gelten ausschließlich die Angaben auf dem unterschriebenen Bestellformular. Alle weiteren Informationen, ob mündlich oder schriftlich, dienen ausschließlich Informationszwecken und sind für uns unverbindlich. Jede Änderung der ursprünglichen Bestellung muss vor der Ausführung der Dienstleistung schriftlich erfolgen und ist daher Gegenstand eines neuen Bestellformulars. Bei Ihrer Bestellung sind ausschließlich die Angaben im unterschriebenen Bestellformular gültig. Alle weiteren Informationen, ob mündlich oder schriftlich, dienen ausschließlich Informationszwecken und sind für uns unverbindlich. Jeder Zahlungsverzug, der ohne Wirkung bleibt, führt automatisch zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von mindestens dem Eineinhalbfachen des gesetzlichen Satzes im Sinne von Artikel L. 441-6 des Handelsgesetzbuchs, unbeschadet des Schadensersatzes gemäß den Bedingungen des Gewohnheitsrechts für alle anderen Schäden, die sich aus diesem Verzug ergeben. Die vollständige oder teilweise Nichtbezahlung einer Rechnung an einem einzigen Fälligkeitstag führt ohne Formalitäten zum Verfall der Frist, die zur sofortigen Zahlung aller fälligen Beträge, auch bei Fälligkeit, am Tag dieser Nichterfüllung ohne formelle Mahnung führt, und berechtigt den Beförderer, vor der Durchführung einer neuen Operation die Zahlung in bar zu verlangen. Im Falle der Nichtzahlung einer Fälligkeit zum vereinbarten Termin sowie im Falle der Nichteinhaltung einer der in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgesehenen Verpflichtungen wird die Dienstleistung nicht mit vollem Recht und ohne jegliche Formalität ausgeführt, die geleisteten Anzahlungen verbleiben als erste Schadensersatzforderung bei uns.
Zahlungsbedingungen
30 % Anzahlung bei Annahme der Angebot mehr als 30 Tage vor Abfahrt
100 % der Leistung weniger als 30 Tage vor Abfahrt.
Artikel 10 – Kündigung des Beförderungsvertrags
Wenn der Auftraggeber vor der Abreise den Vertrag kündigt, muss er den Beförderer per Einschreiben mit Rückschein darüber informieren. Der Beförderer erhält eine pauschale Entschädigung in Höhe von: 30 % des Leistungspreises, wenn die Stornierung mehr als 30 Tage vor Abflug erfolgt; 50 % des Leistungspreises, wenn die Stornierung zwischen 30 und 14 Tagen vor Reiseantritt erfolgt; 70 % des Leistungspreises, wenn die Stornierung zwischen 13 und 7 Tagen vor Reiseantritt erfolgt; 100 % des Leistungspreises, wenn die Stornierung weniger als 7 Tage vor Reiseantritt erfolgt. Im Falle einer Kündigung durch den Beförderer hat der Auftraggeber Anspruch auf sofortige Rückerstattung der gezahlten Beträge.
Artikel 11 – Ausführung des Beförderungsvertrags
Der Auftraggeber akzeptiert, dass der Beförderer die Dienstleistung an ein anderes öffentliches Personenkraftverkehrsunternehmen weitervergibt. Für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag haftet der beauftragte Frachtführer.
Artikel 12 – Änderung des laufenden Transportvertrags
Jede neue Anweisung des Auftraggebers, die die Änderung der ursprünglichen Bedingungen für die Ausführung des laufenden Transports zum Ziel hat, muss dem Frachtführer unverzüglich schriftlich oder durch ein anderes zur Speicherung geeignetes Verfahren bestätigt werden. Der Spediteur ist nicht verpflichtet, diese neuen Anweisungen zu akzeptieren, insbesondere wenn sie ihn voraussichtlich daran hindern, seinen ursprünglich eingegangenen Transportverpflichtungen nachzukommen. Er hat den Auftraggeber unverzüglich schriftlich oder auf andere Weise, die eine Aufbewahrung ermöglicht, zu benachrichtigen. Jede Vertragsänderung kann zu einer Neuanpassung des vereinbarten Preises führen.
Artikel 13 – Zufällige Ereignisse und Verspätungen
Die Abfahrts- und Ankunftszeiten sowie die Reiserouten dienen nur zur Information und können vom Beförderer geändert werden, wenn die Umstände dies erfordern, insbesondere aus Gründen der Gesetzgebung, der Sicherheit, unvorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt. Unter diesen Umständen wird dem Kunden keine Entschädigung oder Erstattung gewährt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn die Kündigung des Vertrags seitens des Beförderers auf Umständen höherer Gewalt, Gründen im Zusammenhang mit der Sicherheit der Reisenden oder aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Beförderers liegen, beruht.
Wenn die Reise aufgrund eines zufälligen Ereignisses oder höherer Gewalt geändert werden musste, wird dem Kunden keine Rückerstattung oder Entschädigung gewährt. Bei Kaufaufträgen, die zu einem zwischen dem Beförderer und dem Auftraggeber mehr als einen Monat vor der Abfahrt vereinbarten Preis unterzeichnet wurden, kann der Beförderer in Ausnahmefällen verpflichtet sein, seinen Preis bis zu einem Monat vor Beginn der Dienstleistung zu ändern, abhängig von wirtschaftlichen Ereignissen, die die Kosten der Dienstleistung ändern (Erhöhung der Treibstoffpreise usw.). In diesem Fall unterbreitet der Spediteur dem Auftraggeber ein weiteres Angebot, das er annehmen oder ablehnen kann. Im Falle einer Ablehnung wird das Bestellformular storniert und der Spediteur erstattet dem Besteller unverzüglich die bereits gezahlten Beträge. Der Auftraggeber hat aufgrund dieser Annullierung keinen Anspruch auf eine andere Entschädigung.
Der Beförderer kann nicht für Verspätungen haftbar gemacht werden, die auf Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb seiner Kontrolle liegen (z. B. mechanische Pannen, Staus, Unfälle, Streiks, Wetterbedingungen, Abweichungen, die Handlung eines oder mehrerer Passagiere, die Handlung eines Dritten, ein zufälliges Ereignis oder höhere Gewalt) oder die durch die Notwendigkeit bedingt sind, die Sicherheit der beförderten Personen zu gewährleisten. Unter diesen Umständen wird dem Kunden keine Entschädigung oder Erstattung gewährt. Im Falle einer Verspätung an einem Flughafen, Bahnhof oder einem anderen Treffpunkt fallen etwaige Hotelkosten,Verpflegungs-, Zug-, Taxi- oder sonstige Kosten, die sich aus dieser Verzögerung ergeben, werden von unserem Unternehmen nicht übernommen. Entscheidet sich der Kunde aus eigenem Antrieb, aus welchem Grund auch immer, andere Transportmittel als die in seinem Angebot vorgeschlagenen zu nutzen, hat er keinen Anspruch auf Schadensersatz.
rentunbus.com kann in seiner Eigenschaft als Vermittler unter keinen Umständen für ein zufälliges Ereignis oder eine Verzögerung haftbar gemacht werden, die sich auf den Beförderer oder den Spender auswirken würde Bestellung.
Artikel 14 – Formalitäten
Bei Reisen ins Ausland wird jeder Teilnehmer gebeten, sich über die geltenden Polizei- und Zollvorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Der Beförderer kann nicht für etwaige Verstöße gegen diese Regeln haftbar gemacht werden.
Artikel 15 – Haftung
Als Vermittler kann rentunbus.com unter keinen Umständen für direkte oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden, die einem Passagier während der Beförderung entstehen können.
Die Beförderer sind verpflichtet, alle Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, die für den reibungslosen Ablauf des Vertrags erforderlich sind. des Transports.
Ebenso kann rentunbus.com die versprochene Qualität eines Transportvertrags nicht garantieren und Passagiere nicht entschädigen, wenn sich der Transport als enttäuschend erweist.
Rentunbus.com kann darüber hinaus nicht für Störungen verantwortlich gemacht werden, die sich auf die Website auswirken könnten, sondern bemüht sich nach besten Kräften, einen kontinuierlichen und sicheren Zugang zu gewährleisten, abgesehen von Wartungsarbeiten, die zur Gewährleistung der Zuverlässigkeit erforderlich wären Website.
Artikel 16 – Widerrufsrecht des bestellenden Verbrauchers
Gemäß Artikel L.221-28 des Verbraucherschutzgesetzes wird der Besteller, der den Status eines Verbrauchers hat, ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er kein Widerrufsrecht in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen in Anspruch nehmen kann, die von rentunbus.com vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurden und mit deren Ausführung nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Verbrauchers und ausdrücklichem Verzicht auf seine begonnen wurde Widerrufsrecht.
Mit der Zustimmung zu diesem Vertrag erkennt der Unternehmer, der Verbraucher ist, ausdrücklich an, dass die Leistungen tatsächlich vor Ablauf der Widerrufsfrist auf seinen Wunsch hin begonnen haben. Er verzichtet außerdem ausdrücklich auf die Inanspruchnahme eines etwaigen Widerrufsrechts.
Artikel 17 – Vertraulichkeit und Sicherheit – Cookies
Louerunbus.com setzt alle Mittel ein, um die Vertraulichkeit und Sicherheit der im Internet übertragenen Daten zu gewährleisten. Daher verwendet die Website ein sicheres Zahlungsmodul wie „SSL“ (Secure Socket Layer) sowie einEine sichere Zahlungsschnittstelle.
Wenn der Besteller oder der Spediteur die Website konsultiert, können die Navigationsinformationen in einer sogenannten „Cookie“-Datei aufgezeichnet werden. Ein Cookie ist eine kleine Tracking-Computerdatei. Es ermöglicht die Analyse des Verhaltens der Benutzer beim Besuch einer Website, die Optimierung der Navigation, insbesondere durch die Bestimmung des verwendeten Browsers, und die Identifizierung des Benutzers beim Herstellen einer Verbindung, insbesondere um über die auf der Website bereits aufgerufenen Seiten informiert zu sein.
Jede Verwendung von Cookies auf der Website erfordert eine vorherige und ausdrückliche Genehmigung des Auftraggebers oder Netzbetreibers mit einer Gültigkeit von 13 Monaten, die dieser jederzeit ändern kann. Der Auftraggeber und der Beförderer werden darüber informiert, dass die Verwendung von Cookies zur Erhebung statistischer Daten führt, jedoch nicht zur Erhebung personenbezogener Daten.
Artikel 18 – Schutz personenbezogener Daten
In Übereinstimmung mit der Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr dieser Daten führt rentersunbus.com eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch, deren Zweck die Erbringung von Dienstleistungen ist.
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Der Auftraggeber und der Beförderer. Wir werden darüber informiert, dass die in den Formularen als obligatorisch angegebenen und erfassten personenbezogenen Daten unbedingt erforderlich sind, um den Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erfüllen.
Louersunbus.com ist daher verpflichtet, personenbezogene Daten des Auftraggebers und des Beförderers zu erfassen. Letztere werden über folgende Elemente informiert:
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Der Auftraggeber und der Frachtführer werden darüber informiert, dass keine Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb der Europäischen Union geplant ist.
Personenbezogene Daten werden nur für die Dauer von drei Jahren aufbewahrt, mit Ausnahme von Daten, die nur für die Dauer der gesetzlichen Verjährungsfristen aufbewahrt werden, insbesondere Buchhaltungsbelege und Belege. ;
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Die betroffene Person hat das Recht, eine Beschwerde bei der Nationalen Kommission für Informationstechnologie einzureichen Freiheiten;
Die bei der Bestellung abgefragten Informationen sind für die Erstellung von Rechnungen und Transportverträgen erforderlich, ohne die die Bestellung nicht validiert werden kann. Im Rahmen des Bestellvorgangs werden keine automatisierten Entscheidungen getroffen oder ein Profiling durchgeführt.
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Der Auftraggeber und der Beförderer werden darüber informiert, dass keine Sicherheitsmaßnahme unfehlbar ist. rentunbus.com kann keine absolute Sicherheit der erfassten personenbezogenen Daten garantieren.
Artikel 19 – Anwendbares Recht und zuständiger Gerichtsstand
Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich dem französischen Recht.
In diesem Fall gilt Im Falle einer Streitigkeit zwischen rentunbus.com und einem Auftraggeber, der den Status eines Verbrauchers hat, unterliegen alle Streitigkeiten oder Auseinandersetzungen, zu denen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestellung Anlass geben könnten, unabhängig davon, ob sie deren Annahme, Gültigkeit, Auslegung, Ausführung oder Beendigung betreffen, der ausschließlichen Zuständigkeit der im Verbraucherschutzgesetz vorgesehenen Gerichte.
Im Falle einer StreitigkeitIm Verhältnis zwischen rentunbus.com und einem Auftraggeber oder einem Beförderer mit Berufsstatus unterliegen alle Streitigkeiten oder Auseinandersetzungen, zu denen diese AGB oder ein Auftrag Anlass geben könnten, sei es über deren Annahme, Gültigkeit, Auslegung, Ausführung oder Beendigung, der ausschließlichen Zuständigkeit des Pariser Handelsgerichts, und dies auch im Falle eines Gewährleistungsanspruchs, mehrerer Beklagter oder der Einleitung eines Eilverfahrens oder auf Antrag.
Darüber hinaus gemäß Artikel Gemäß Art. 14.1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 wird der Unternehmer mit Verbrauchereigenschaft über den elektronischen Link zur Online-Streitbeilegungsplattform informiert (https://webgate.ec.europa.eu/odr/ main/index.cfm?event=main.home.show&lng=EN).